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Gebührensatzung

Die Gebühren entnehmen Sie bitte der aktuellen Gebührensatzung

 

Ermäßigungen

· Für Geschwisterkinder, die gleichzeitig aufgenommen sind, wird eine Ermäßigung von 50 % des Grundbeitrags (ausgenommen Essengeld/Sonderöffnung) für das jüngere Kind oder die jüngeren Kinder gewährt.
Ferner informieren wir Sie, dass nach dem Kindertagesstättengesetz des Landes Niedersachsen eine Staffelung der Elternbeiträge nach deren Einkommen eingeführt werden musste. Dies geschieht durch die Stadt Wilhelmshaven.